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Bootsverleih beim Ferienhaus HBW4 in Lemmer


Ein Urlaub in Friesland ohne Boot ist kein wirklicher Urlaub. Deshalb stellen wir unseren Hausgästen unsere Hausschaluppe „Unette“ zu einem interessanten Preis zur Vermietung zur Vermietung. Sie können die Schaluppe gleichzeitig mit dem Ferienhaus HBW4 buchen. Bei der Schaluppe handelt es sich um eine Fjord 20, die in Norwegen gebaut und aus Schweden importiert wurde. Diese solide Schaluppe verfügt über einen überholter 11-PS-Volvo-Penta-Dieselmotor und bietet Platz für bis zu 6 Personen. Dank der Fenster und der geschlossenen Haube ist Spritzwasser oder ein Regenschauer kein Problem und daher ist diese Schaluppe sehr gut für Friesland geeignet. Die Preise verstehen sich ohne Treibstoff. Sie erhalten vorab Segelanweisungen. Genießen Sie die wunderschöne Umgebung vom Wasser aus! Segeln Sie direkt vom Ferienhaus nach Lemmer!

Preise Schaluppe Mieten HBW4 Tag  3 bis 6 Tage ab 7 Tagen ab 9 Tagen
Preis pro tag  € 125,- € 85,- € 75,- € 70,-
Eigenes Risiko € 500,-      
Kaution € 150,-      

Preise inclusive Mehrwertsteuer

Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Keine Lizenz erforderlich
  • Maximal 6 Personen an Bord
  • Das Mindestalter für Mieter und Skipper beträgt 21 Jahre
  • Die Verwendung von Konfetti, Feuerwerk, Reis usw. ist an Bord nicht gestattet
  • Wird das Boot vom Mieter nicht müllfrei hinterlassen, schuldet der Mieter einen Betrag von mindestens 50 € an Reinigungskosten
  • Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Belästigung anderer am Wasser befindlicher Personen und der Anwohner so gering wie möglich gehalten wird
  • Live-Musik und/oder elektrisch verstärkte Musik an Bord ist nicht gestattet
  • Das Fahren nach Sonnenuntergang ist verboten
  • Das Rauchen an Bord ist verboten
  • Es ist nicht gestattet, das Schiff unbeaufsichtigt zu lassen
  • Bei schlechtem Wetter (sehr dichter Nebel, anhaltender Regen, Gewitter oder Sturm) behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen, der Vermieter erstattet dem Mieter die Hälfte der während der Fahrt nicht gefahrenen Zeit Mietzeitraum.
  • Der Vermieter kann den Vertrag sofort kündigen und das Schiff sofort zurücknehmen, wenn der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält. Der Mieter ist dann auch verpflichtet, die volle Miete über den vorher vereinbarten Zeitraum zu zahlen.
  • Es ist verboten, die Schiffe des Vermieters unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu betreiben, wobei die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr gelten.
  • Haben Sie immer Schwimmwesten an Bord. Sie finden sie im Lagerraum von HBW4
  • Treibstoff geht auf eigene Kosten. Unette ist sehr sparsam und fährt mit Diesel. Sie können auf der anderen Seite von Het Brekkense Wiel bei Tacozijl / dem Eerste Aanleg tanken
  • Das Befahren des IJsselmeers ist verboten, das Boot darf nur innerhalb der Binnenwasserstraßen der Provinz Friesland genutzt werden
  • Der Mieter muss so weit wie möglich auf der rechten Seite fahren 
  • Der Mieter muss die niederländische Segelordnung einhalten
  • Das Anlegen unter und/oder auf Brücken, an Gewässerecken und auf Hausbooten ist verboten
  • Ausflugsboote, Frachtschiffe, andere Handelsschiffe und (sonstige) Schiffe mit einer Länge von mehr als 20 Metern haben jederzeit Vorrang
  • Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter das Schiff an den Mieter
  • Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter oder sein Beauftragter das Wasserfahrzeug an den Miete
  • Der Mieter hat den Weisungen des Vermieters jederzeit Folge zu leisten
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter über ausreichende Kenntnisse im sorgfältigen und sicheren Umgang mit dem Schiff verfügt
  • Der Mieter hat das Schiff als guten Skipper und im Einklang mit dem Bestimmungsort und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen und darf keine Veränderungen am Schiff vornehmen
  • Der Mieter darf die Nutzung des Bootes ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestatten
  • Das Schiff und das Inventar (z. B. Karten, Anker, Leinen, Fender, Kissen usw.), die der Mieter vom Vermieter erhält, müssen nach der Mietzeit in demselben Zustand übergeben werden, in dem sie sich bei Mietbeginn befanden. Bei Verlust oder Beschädigung stellt der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes/Reparaturwertes in Rechnung
  • Der Mieter hat vor der Abreise zu prüfen, ob das im Mietvertrag enthaltene Inventar vorhanden, vollständig und einwandfrei ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter dies dem Vermieter vor Reiseantritt mitteilen
  • Eine Rückgabe des Bootes an einem anderen Standort durch den Mieter ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich
  • Hält der Mieter aus welchen Gründen auch immer die vereinbarte Rückgabezeit nicht ein, hat er dies dem Vermieter schnellstmöglich telefonisch mitzuteilen. Erfolgt die Übergabe des Schiffes am vereinbarten Ort mehr als 15 Minuten später als vereinbart, berechnet der Vermieter 30 € extra pro Viertelstunde und hat Anspruch auf Ersatz aller weiteren (Folge-)Schäden, es sei denn, der Eine verspätete Rückgabe ist nicht vom Mieter zu vertreten.
  • Im Katastrophenfall muss der Mieter schnellstmöglich Kontakt zum Vermieter aufnehmen
  • Sollte das gemietete Boot aufgrund von Schäden und Reparaturen nicht verfügbar sein, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzboot. Der Vermieter ist berechtigt, nach Möglichkeit ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen.
  • Der Vermieter stellt sicher, dass das Schiff für die Fahrt im zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Fahrtgebiet gegen Haftpflicht (WA) und Rumpfschäden versichert ist. Der Mieter muss für jedes Schiff eine Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Fall zahlen, die nicht bei W.A. zurückgezahlt werden kann. und Rumpfschäden
  • Der Mieter haftet für alle Schäden am Schiff sowie für Schäden, die er und/oder an Bord befindliche Personen Dritten zufügen, sofern diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind und die während der Zeit entstehen, in der er das Schiff in seiner Obhut hat Einhaltung und möglicherweise mit Ausnahme von: - Folgendem gemeldet.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Bootes haftet der Mieter in jedem Fall vollumfänglich für den dem Vermieter entstandenen Schaden
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Boot mit dem mitgelieferten Schloss zu sichern
  • Im Falle schwerwiegender Unwissenheit, Fahrlässigkeit, Leichtsinn und/oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Vermieters und/oder seines Personals wird der Vermieter die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern der Mieter haftet in vollem Umfang für alle ihm entstandenen (Folge-)Schäden die Mieter und/oder Dritte.
  • Der Mieter gerät in Verzug, wenn sich herausstellt, dass er seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt. Bei Nichtbeachtung dieser und/oder
  • Bei daraus resultierenden Belästigungsmeldungen haftet der Mieter in vollem Umfang für sämtliche (Folge-)Schäden und Kosten, die dem Vermieter entstehen, sowie (Folgen) etwaiger Ansprüche Dritter gegen den Vermieter.
  • Der Vermieter kann nicht für Personenschäden oder Schäden jeglicher Art, unabhängig von der Ursache, vor, während oder infolge der Anmietung eines Bootes beim Vermieter haftbar gemacht werden. Zu den Schäden zählen auch Folgeschäden.
  • Ausgenommen hiervon ist die gesetzliche Schadensersatzpflicht bei nachweisbarem Vorsatz oder grobem Verschulden des Vermieters. Diese gesetzliche Entschädigung des Vermieters an den Mieter wird den Betrag nicht übersteigen, den der Vermieter aus seiner Haftpflichtversicherung für den betreffenden Schadensfall erhält
  • Der Vermieter weist ausdrücklich auf die Gefahr des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen dem Boot und anderen Gegenständen sowie darauf hin, dass das Aluminium und/oder Polyester, aus dem das Boot besteht, im Sommer sehr heiß werden kann. Auch hierfür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden
  • Für Kinder (bis 18 Jahre) sind die Eltern verantwortlich
  • Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl und/oder Beschädigung von Eigentum, das der Mieter auf dem Schiff mitnimmt
  • Der Mieter hat Schäden jeglicher Art sowie Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen könnten, so schnell wie möglich dem Vermieter zu melden. Nicht gemeldete Schäden (sowohl am Schiff als auch an Dritten) werden vollständig vom Mieter erstattet und sind nicht durch die Versicherung gedeckt
  • Der Mieter haftet in jedem Fall in vollem Umfang für die von ihm verursachten (Folge-)Schäden, wenn er das Schiff außerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fahrtgebiete nutzt, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben
  • Wird das Boot vom Mieter nicht in dem Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, ist der Vermieter berechtigt, das Boot auf Kosten des Mieters wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich bei Mietbeginn befand. Letzteres gilt nicht, soweit die genannten Kosten von der Versicherung übernommen werden. Dann schuldet der Mieter lediglich den Selbstbehalt von 300 Euro
  • Die Versicherungsbedingungen des Vermieters werden dem Mieter auf Verlangen des Mieters zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt
  • Mit der Anmietung des vorgenannten Bootes erklärt sich der Mieter automatisch mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden